Projektdetails laut Förderantrag:
Die Fördermittel sollen für die Erarbeitung von Gestaltungsleitlinien für den B-Plan Nr.105 verwendet werden. Ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Eigentümerin und der Stadt Schleswig wird angestrebt. Das abgesicherte Gestaltungskonzept soll die drei B-Plan-Bereiche mit übergreifenden Leitlinien durch verbindliche Vorgaben, Gestaltungsvorschläge sowie Best Practice-Beispielen versehen.
Angestrebt wird eine sehr gemischte Bebauungs- und Bewohnerstruktur. Neben einem hohen Anteil an 3- bis 4-geschossigen Mehrfamilienhäusern, sind Reihenhäuser, einige Doppelhäuser und wenige alleinstehende Einfamilienhäuser geplant. 2/3 der Wohnungen entstehen im Mietwohnungsbau, der Anteil der geförderten WEs ist für einzelne Baufelder ausgewiesen, Die geplanten Reihenhäuser sollen nach den Kriterien der Förderrichtlinie NPW Programmteil 2 vergeben und geplant werden.
Zudem sind Gebäude für kulturelle Nutzungen sowie ein Hotel geplant. Im angrenzenden Gebiet gibt es Nahversorgungseinrichtungen, Gastronomie, eine Schule, eine Kita sowie wohnverträgliches Gewerbe. Die hohe Erholungs- und Freizeitqualität soll beibehalten und ausgebaut werden und der Uferbereich öffentlich zugänglich bleiben. Das Quartier soll durch Grünflächen und ein Wegenetz aus Rad- und Fußwegen geprägt sein. Das Verkehrskonzept sieht eine Beruhigung im Innern des Gebiets vor, zudem ist viel unterirdischer Parkraum geplant.
Geplant ist der Ausbau eines Breitbandnetzes und von E-Mobil-Ladestationen. Das Konzept der Wärmeversorgung wurde im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Wärmenetz 4.0) ausgearbeitet und bei der BAFA als Machbarkeitsstudie eingereicht.