Zukunftskonzept: Wohnungsbau und mehr rund um das Nordseeinternat in St.Peter-Ording
Das Gelände des Nordseeinternats befindet sich im Ortsteil Böhl. Die Fläche, die neben den Internatsgebäuden auch Infrastrukturen wie Sport- und Freizeitmöglichkeiten aufweist, soll neu strukturiert und aufgewertet werden.
Antragsteller, Maßnahmenträger
Gemeinde Sankt Peter-Ording
Ansprechpartner:
Gemeinde St.Peter-Ording, Herr Bürgermeister Balsmeier
Eine städtebauliche Masterplanung für das Gesamtgebiet sieht eine umfassende Neuordnung des Geländes mit unterschiedlichen Nutzungsqualitäten vor, auch mit dem Ziel bedarfsgerechten neuen Wohnraum in einer Durchmischung von Wohneigentum und Mietwohnungsbau zu schaffen.
Größe der Gesamtfläche
Anzahl der geplanten Wohneinheiten
Optional geplante Wohneinheiten
Geplantes Zeitfenster
Ortslage
Aktueller Status
Ein abgestimmter Masterplan und Eckpunkte für ein Bebauungskonzept liegen vor, ebenso ein Wohnungsmarktkonzept. Jetzt soll ein städtebauliches Entwicklungskonzept und die Aufstellung eines B-Plans inklusive einer teilweisen Änderung des F-Plans erfolgen, sowie eine Machbarkeitsstudie zum öffentlich geförderten Mietwohnungsbau
Projektdetails laut Förderantrag:
Die Ziele des Bebauungskonzepts richten sich insbesondere an dem Wohnungsbedarf aus, der sich durch die ansässige Bevölkerung ergibt und durch die Menschen, die in der Tourismusbranche arbeiten. Der Siedlungsbestand soll in einer Durchmischung von Wohnungsbau und kulturellen und gewerblichen Flächen qualifiziert weiterentwickelt werden, teilweise auch durch Abriss und Neubau.
Ziel des leitbildbasierten Bebauungskonzeptes ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zugleich die Zukunft des Campus inklusive der Arbeitsplätze zu sichern und eine Ausprägung von Jugend- und Gruppentourismus in Vielfalt zu gewährleisten, sowie naturräumliche Stärken zu schützen.
Es sind 87 Appartements zur dauerhaften Wohnnutzung als Mietwohnungen und 12 Wohneinheiten im Eigentum geplant. 13 (von 21 bestehenden) Wohneinheiten werden erhalten und saniert. Optionaler Baustein, der durch eine Machbarkeitsstudie belegt sein soll, ist die Erstellung von 85 Wohneinheiten im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau.
Alle barrierearmen Wohneinheiten sollen im hohen Energiestandard mindestens 2-geschossig errichtet werden und Kostengrenzen berücksichtigen. Das schon vorhandene Verkehrskonzept kann mit genutzt werden, ein gemeindeweites Mobilitätskonzept ist in Erstellung, verkehrliche Gemeinschaftseinrichtungen sollen im Bebauungskonzept Berücksichtigung finden. Gemeinschaftsgärten und gemeinschaftliche Räume im Innen- und Außenbereich sind angedacht, Privatgärten sollen reduziert werden.