Ihr Wohneigentum. Unsere Förderung.

In vielen Kommunen liegen gut erschließbare Entwicklungs- und Flächen­potenziale brach. Mit dem Sonder­förder­programm Neue Perspektive Wohnen unterstützen wir das Ziel, diese Potenziale zu nutzen.

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PROGRAMM 2: FÖRDERUNG VON PRIVAT­PERSONEN UND BAU­UNTERNEHMEN

Gefördert werden attraktive Eigentums­wohnformen im Neubau in energie-, flächen- und kosten­sparender Bauweise. Bau­unternehmen, Planerinnen und Planer sowie Kommunen sollen motiviert werden, solche Quartiere zu planen und anzubieten. Ohne sie geht es nicht.

Der Investitions­zuschuss ist eine Prämie in Höhe von 6.000 € als Festbetrag. Sie ist zusätzlich zu allen Förderungen in anderen Programmen von Land SH und KfW auszahlbar.

Es geht uns um attraktive Bau­körper mit Eigentums­wohnungen und um ausgewogene Kompositionen aus gereihten oder anders verdichteten Wohn­einheiten, die dem klassischen allein­stehenden Einfamilien­haus im „Einheits­baustil“ ein Stück neuer nord­deutscher Baukultur entgegensetzen.

Das Programm richtet sich direkt an Interessenten für Wohn­eigentum und indirekt an die Kulisse der Planerinnen und Planer, Architektinnen und Architekten sowie Bau­unternehmen, die qualitäts­volle, lebendige und zukunftsfähige Neubau­quartiere planen und bauen. Von der Zertifizierung profitieren alle Beteiligten. Sie lässt sich in Marketing und Vertrieb der Bau­unternehmen sowie Investorinnen und Investoren einsetzen. Die Kommune vor Ort erfährt einen Image­gewinn.

Für die Bau­herrinnen und Bau­herren bzw. Käuferinnen und Käufer ergibt sich zum einen der Vorteil, an einer landes­geförderten Qualitäts­offensive teilzunehmen. Ein weiterer Vorteil besteht in der Option, unabhängig von der sonstigen Förder­kulisse den Zuschuss in Anspruch nehmen zu können. Er mindert die Ausgaben und entspricht in etwa den Kosten für eine Terrasse, einen Balkon oder für einen Gästebad­einbau.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Zertifizierung der Planung oder des bereits fertig erstellten Quartiers nach dem Sonder­programm „Neue Perspektive Wohnen“. Das Wohn­eigentum muss Teil dieser Planung oder dieses Quartiers sein.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Trägerin bzw. der Träger eines Vorhabens (z.B. ein Bau­unternehmen, eine Kommune, Planerinnen und Planer, Bau­gruppen) das Zertifizierungs­verfahren erfolgreich durchlaufen und eine Zertifizierungs­urkunde für die Gesamt­maßnahme erwirkt hat. Die Zertifizierungs­urkunde leitet er an die Bauherrin bzw. den Bauherrn oder Käufer bzw. Käuferin weiter. Diese sind als Eigentümerinnen bzw. Eigentümer berechtigt, innerhalb von 3 Monaten nach Einzug einen Antrag bei der IB.SH zu stellen. Von dort wird das Bewilligungs­verfahren geführt und die Prämie ausgezahlt.

Einreichungs­fristen für die Zertifizierung von Bau­gebieten: Jeweils zum 1.4., 1.8., 1.12. Diese Fristen sind Ausschluss­fristen, später eingehende Anträge werden erst zum nächsten Termin berücksichtigt. Privat­personen, die ein zertifiziertes Wohneigentum gebaut oder erworben haben, können den Antrag auf Auszahlung der Förder­prämie jederzeit – aber spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Einzug – bei der IB.SH einreichen.

5 Schritte zur Förderung

Dies sind die 5 Schritte zu einer erfolgreichen Förderung.

In einer Gemeinde soll ein neues Quartier mit Wohn­eigentum entstehen. Die Gemeinde und/oder die Maßnahmen­trägerin bzw. der Maßnahmen­träger entschließen sich dazu, dafür den Qualitäts­standard „Neue Perspektive Wohnen“ anzustreben und den Bau­interessierten damit die Chance auf die Prämie nach dem Sonder­programm zu eröffnen.

Für den Antrag einer Zertifizierung im Programm „Neue Perspektive Wohnen“ ist es unerheblich, in welchem Planungs- oder Realisierungs­status sich das Wohnungs­bauquartier befindet. Es kann sich um ein Bau­gebiet handeln, das in Planung ist, für das Bau­recht besteht, für das schon Bau­genehmigungen vorliegen, oder das seit dem 01.01.2019 von einem Bau­unternehmen fertiggestellt, aber noch nicht an die End­nutzenden verkauft ist. Ausschlaggebend für die Berechtigung einer Zertifizierung ist, dass die Realisierungs­absicht verbindlich planungs­rechtlich und eigentums­rechtlich vorbereitet ist, oder nachweislich Schritte dazu eingeleitet sind.

Der Antrag wird frei formuliert und erfordert keine formalen Vorgaben. Wichtigster Bestand­teil: Aussagen zu den Qualitäten. Der Antrag auf Zertifizierung nach Programm­teil 2 kann von der Kommune, von einem Bau­unternehmer, einer Entwicklungs­trägerin bzw. Entwicklungs­träger, einer Bau­gruppe oder von einer Maßnahmen­trägerin bzw. einem Maßnahmen­träger gestellt werden. Denkbar ist es auch, dass die Kommune eine Architektin/Stadt­planerin bzw. einen Architekten/Stadt­planer damit beauftragt, eine Siedlungs­planung als Angebots­planung zu erstellen, die zur Zertifizierung geeignet ist. Der Antrag wir bei der ARGE//SH direkt gestellt. Die ARGE//SH berät, prüft den Antrag formal und auf Vollständigkeit sowie Plausibilität. Danach legt sie ihn dem Landes­beirat zur Entscheidung vor.

Der frei formulierte Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben zum Grund­stück sowie zu der rechtlichen und planungs­rechtlichen Ausgangs­lage,
  • Aussagen zu den Qualitäts­kriterien
    1. a. sind die Mindest­kriterien erfüllbar,
    2. b. welche Zusatzkriterien aus der Liste der Qualitätskriterien sollen umgesetzt werden,
    3. c. mit welchen Schwer­punkten soll der Förder­antrag die Zertifizierung und die Mindest­punktzahl 100 Punkte erreichen;
  • Aussagen zu weiteren Ziel­setzungen – auch zur geplanten Umsetzung; evtl. Erläuterungen zu Besonder­heiten und Hintergründen,
  • soweit vorhanden: Konzept und Planungs­unterlagen,
  • Aussagen zum geplanten Verfahren (z.B. Planungs­verfahren mit Beteiligung der Nutzenden, Wettbewerb, Vor­untersuchungen)

Zur Klärung von Fragen können sich die Antragstellenden Hilfe und Auskünfte einholen:

  • beim Kreis­bauamt, bei der beteiligten Stadt­planung vor Ort,
  • beim mobilen Gestaltungs­beirat der AIK SH, der zur Unterstützung des Verfahrens beauftragt werden kann,
  • bei den zuständigen Referaten der Abteilung Bauen und Wohnen des MIKWS. → Weitere Informationen hier: Kontakt

Der Landes­beirat entscheidet anhand des Katalogs der Qualitäts­kriterien zu Programm 2 über die Zertifizierung des Förder­antrags. Die Vor- und Nach­bereitung übernimmt geschäftsführend die Arbeits­gemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (ARGE//).

Bei einem positiven Ergebnis erstellt der Landes­beirat eine Zertifizierungs­urkunde. Die Antragstellenden bekommen die Zertifzierungs­urkunde, die sie an alle Beteiligten und vor allem an die Bau­herrinnen bzw. Bauherrn oder Käufer innen bzw. Käufer weiterreichen. Die Zertifizierungs­urkunde berechtigt zur Bewilligung der Förder­mittel und zur Nutzung des Qualitäts­labels „Neue Perspektive Wohnen“ im Marketing und allen weiteren Umsetzungs­schritten. Die Antrag­stellenden können damit werben, dass Bauherrinnen bzw. Bauherren oder Käuferinnen bzw. Käufer die Prämie zusätzlich zu allen investiven Förder­programmen von Bund und Land für ihre Bau­finanzierung nutzen können.

Alle Bau­herrinnen und Bauherren/Käuferinnen und Käufer einer Wohn­immobilie, die Teil einer zertifizierten Gesamt­maßnahme ist, bekommen die Zertifizierungs­urkunde von der Trägerin bzw. dem Träger der Gesamt­maßnahme ausgehändigt.

Auf der Basis der Zertifizierungs­urkunde kann die Bau­herrin oder der Bauherr bzw. der Käufer oder die Käuferin einen Förder­antrag bei der IB.SH stellen. Daraufhin wird die Prämie in Höhe von 6.000 € an sie ausgezahlt. Zudem können Sie die Förder­beratung der IB.SH in Anspruch nehmen. Die Trägerin bzw. der Träger der Gesamt­maßnahme oder die Kommune informieren den Förder­geber über die wichtigsten Umsetzungs­schritte: Planung, Bau­maßnahme, Fertig­stellung und Einzug.

Formulare und Downloads

Förderrichtlinie 2 (NPW-F2) | (PDF, 148KB, barrierefrei)

FAQs Neue Perspektive Wohnen

Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.

Zu den FAQs

 
Wir helfen Ihnen

Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?

Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

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