FAQ Programm 2

Antworten auf oft gestellte Fragen:
Programm 1: Kommunen sowie Investorinnen und Investoren
Programm 2: Privatpersonen und Bauunternehmen

Programm 1Programm 2

 

PRIVATPERSONEN UND BAU­UNTERNEHMEN

Grundlagen

Die Prämie bekommen die Bau­herrinnen bzw. Bau­herrn oder die Kaufenden/Privat­personen als Eigentümerin bzw. Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in dem zertifizierten Quartier. Sie können – von der bzw. dem Verantwortlichen des Vorhabens mit einer Kopie der Zertifizierungs­urkunde ausgestattet – den Antrag auf Zuschuss­prämie bei der IB.SH stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Direktkundengeschäft IB.SH

Mit einem Antrag auf Zertifizierung Ihrer Gesamt­planung setzen Sie das Förder­verfahren in Gang. Der freiformulierte Antrag beschreibt das Bau­vorhaben oder das bereits geplante oder sogar fertig erstellte Siedlungs­ensemble. Alle zur Veranschaulichung dienenden Plan­unterlagen sind dabei hilfreich.

Bewertet der Landes­beirat Ihren Antrag positiv und erteilt damit die erforderliche Zertifizierung, gilt diese für alle Wohn­einheiten im zertifizierten Quartier. Damit machen Sie für alle Bau­familien oder Käuferinnen bzw. Käufer den Weg dazu frei, bei der IB.SH eine Zuschuss-Prämie in Höhe von 6.000 € zur Auszahlung zu beantragen – unabhängig von anderen Förder­mitteln, die im Rahmen der Finanzierung genutzt werden. Die Prämie wird also z.B. auch zusätzlich zu der Eigentums­förderung des Landes, der IB.SH oder der KfW ausgezahlt. Damit erreichen Sie nicht nur ein Qualitäts­prädikat des Landes, sondern auch einen Finanzierungs­vorteil für die Kaufenden. Beides können Sie im Marketing einsetzen.

Ja.

Auf der Internet­seite des Sonder­programms „Neue Perspektive Wohnen“ finden sich Kurz­vorstellungen der mit dem Qualitäts­prädikat ausgezeichneten Projekte.

Hier finden sich ebenfalls die Ansprech­personen der Gemeinde oder der Vorhaben­trägerin bzw. des Vorhaben­trägers.

PRIVATPERSONEN UND BAU­UNTERNEHMEN

Antragstellung

Alle Projekte werden nach einem nachvoll­ziehbaren und vergleichbaren Standard geprüft. Grundlage ist ein Katalog festgelegter Qualitäts­kriterien aus Mindest- und Zusatz­kriterien, der Teil der Förder­richtlinie ist. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Bei den Mindest­kriterien müssen alle 50 Punkte erreicht werden, bei den Zusatz­kriterien mindestens 50 von 100 Punkten.

Die Qualitäts­kriterien sind der rote Faden für jeden Förder­antrag. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungs­schwerpunkten untermauert werden.

Für Programm 2 übernimmt diese Aufgabe entweder ein Bau­unternehmen, eine Projekt­entwicklerin bzw. ein Projekt­entwickler oder eine beauftragte Architektin bzw. ein beauftragter Architekt. Es kann auch die Kommune oder eine Bau­gruppe sein. Jedes Kriterium ist für die Bewertung durch eine Anzahl von Matrix­punkten, die erreicht werden können, gewichtet.

Der Förder­antrag soll darstellen, wie insgesamt mindestens 100 Matrix­punkte oder mehr erreicht werden. Welche Punkt­zahl anerkannt wird, bewertet der Landes­beirat abschließend im Rahmen des Zertifizierungs­verfahrens.

Der freiformulierte Förder­antrag soll sich deshalb mit den Aussagen zur Umsetzung an den Kriterien­listen orientieren. Er soll die allgemein gehaltenen Kriterien für das Vorhaben soweit möglich als Ziel­stellung spezifizieren und Planungs­schwerpunkte nennen. Ausführungen über die jeweiligen Qualitäts­kriterien finden Sie u.a. hier.

Weitere Ansprech­personen zum Sonder­programm „Neue Perspektive Wohnen“, zur Annahme der Förder­anträge und Förder­beratung für Kommunen und Investorinnen bzw. Investoren usw. finden Sie hier.

FAQs Neue Perspektive Wohnen

Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.

Zu den FAQs

 
Wir helfen Ihnen

Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?

Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

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