FAQ Programm 2

Antworten auf oft gestellte Fragen:
Programm 1: Kommunen und Investoren
Programm 2: Privatpersonen und Bauträger

Programm 1Programm 2

 

Privatpersonen und Bauträger

Grundlagen

Die bekommen die Bauherrn, die Käufer/Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in dem zertifizierten Quartier. Sie können – von dem Vorhabenträger mit einer Kopie der Zertifizierungsurkunde ausgestattet – den Antrag auf Zuschussprämie bei der IB.SH stellen.

Weitere Informationen finden Sie unter: Direktkundengeschäft IB.SH

Setzen Sie das Förderverfahren in Gang mit einem Antrag auf Zertifizierung Ihrer Gesamtplanung. Der freiformulierte Antrag beschreibt das Bauvorhaben oder das bereits geplante oder sogar fertig erstellte Siedlungsensemble. Alle zur Veranschaulichung dienenden Planunterlagen sind dabei hilfreich.

Bewertet der Landesbeirat Ihren Antrag positiv und erteilt damit die erforderliche Zertifizierung, gilt diese für alle Wohneinheiten im zertifizierten Quartier. Damit machen Sie für alle Baufamilien oder Käufer den Weg dazu frei, bei der IB.SH eine Zuschuss-Prämie in Höhe von 6.000 € zur Auszahlung zu beantragen. Unabhängig von anderen Fördermitteln, die im Rahmen der Finanzierung genutzt werden. Also auch zusätzlich zum Baukindergeld oder der Eigentumsförderung des Landes, der IB.SH oder der KfW. Damit erreichen Sie nicht nur ein Qualitätsprädikat des Landes, sondern auch einen Finanzierungsvorteil für die Käufer, beides können Sie im Marketing einsetzen.

Ja

Auf der Internetseite des Sonderprogramms Neue Perspektive Wohnen finden sich Kurzvorstellungen der mit dem Qualitätsprädikat Neue Perspektive Wohnen ausgezeichneten Projekte.

Hier finden sich ebenfalls die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Gemeinde/des Vorhabenträgers.

Privatpersonen und Bauträger

Antragstellung

Alle Projekte werden nach einem nachvollziehbaren und vergleichbaren Standard geprüft. Grundlage ist ein Katalog festgelegter Qualitätskriterien aus Mindest- und Zusatzkriterien, der Teil der Förderrichtlinie ist. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Bei den Mindestkriterien müssen alle 50 Punkte erreicht werden. Bei den Zusatzkriterien müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.

Die Qualitätskriterien sind der rote Faden für jeden Förderantrag. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungsschwerpunkten untermauert werden.

Für Programm 2 übernimmt diese Aufgabe entweder ein Bauträger, ein Projektentwickler oder ein beauftragter Architekt. Es kann auch die Kommune oder eine Baugruppe sein. (→ Hilfen bei der Antragstellung, s.a. Punkt 13) Jedes Kriterium ist für die Bewertung durch eine Anzahl von Matrixpunkten, die erreicht werden können, gewichtet.

Der Förderantrag soll darstellen, wie mindestens 100 Matrixpunkte oder mehr insgesamt erreicht werden. Welche Punktzahl im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens anerkannt wird, bewertet der Landesbeirat abschließend im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.

Der freiformulierte Förderantrag soll sich deshalb mit den Aussagen zur Umsetzung an den Kriterienlisten orientieren. Er soll die allgemein gehaltenen Kriterien für das Vorhaben soweit möglich als Zielstellung spezifizieren und Planungsschwerpunkte nennen. Ausführungen über die jeweiligen Qualitätskriterien finden Sie u.a. hier.

Weitere Beratungen und Ansprechpartnerinnen zum Sonderprogramm Neue Perspektive Wohnen, zur Annahme der Förderanträge und Förderberatung für Kommunen und Investoren usw. finden Sie hier.

FAQs Neue Perspektive Wohnen

Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.

Zu den FAQs

 
Wir helfen Ihnen

Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?

Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel

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