FAQ Programm 2
Antworten auf oft gestellte Fragen:
Programm 1: Kommunen sowie Investorinnen und Investoren
Programm 2: Privatpersonen und Bauunternehmen
Grundlagen
Die Prämie bekommen die Bauherrinnen bzw. Bauherrn oder die Kaufenden/Privatpersonen als Eigentümerin bzw. Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in dem zertifizierten Quartier. Sie können – von der bzw. dem Verantwortlichen des Vorhabens mit einer Kopie der Zertifizierungsurkunde ausgestattet – den Antrag auf Zuschussprämie bei der IB.SH stellen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Direktkundengeschäft IB.SH
Mit einem Antrag auf Zertifizierung Ihrer Gesamtplanung setzen Sie das Förderverfahren in Gang. Der freiformulierte Antrag beschreibt das Bauvorhaben oder das bereits geplante oder sogar fertig erstellte Siedlungsensemble. Alle zur Veranschaulichung dienenden Planunterlagen sind dabei hilfreich.
Bewertet der Landesbeirat Ihren Antrag positiv und erteilt damit die erforderliche Zertifizierung, gilt diese für alle Wohneinheiten im zertifizierten Quartier. Damit machen Sie für alle Baufamilien oder Käuferinnen bzw. Käufer den Weg dazu frei, bei der IB.SH eine Zuschuss-Prämie in Höhe von 6.000 € zur Auszahlung zu beantragen – unabhängig von anderen Fördermitteln, die im Rahmen der Finanzierung genutzt werden. Die Prämie wird also z.B. auch zusätzlich zu der Eigentumsförderung des Landes, der IB.SH oder der KfW ausgezahlt. Damit erreichen Sie nicht nur ein Qualitätsprädikat des Landes, sondern auch einen Finanzierungsvorteil für die Kaufenden. Beides können Sie im Marketing einsetzen.
Ja.
Auf der Internetseite des Sonderprogramms „Neue Perspektive Wohnen“ finden sich Kurzvorstellungen der mit dem Qualitätsprädikat ausgezeichneten Projekte.
Hier finden sich ebenfalls die Ansprechpersonen der Gemeinde oder der Vorhabenträgerin bzw. des Vorhabenträgers.
Antragstellung
Alle Projekte werden nach einem nachvollziehbaren und vergleichbaren Standard geprüft. Grundlage ist ein Katalog festgelegter Qualitätskriterien aus Mindest- und Zusatzkriterien, der Teil der Förderrichtlinie ist. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Bei den Mindestkriterien müssen alle 50 Punkte erreicht werden, bei den Zusatzkriterien mindestens 50 von 100 Punkten.
Die Qualitätskriterien sind der rote Faden für jeden Förderantrag. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungsschwerpunkten untermauert werden.
Für Programm 2 übernimmt diese Aufgabe entweder ein Bauunternehmen, eine Projektentwicklerin bzw. ein Projektentwickler oder eine beauftragte Architektin bzw. ein beauftragter Architekt. Es kann auch die Kommune oder eine Baugruppe sein. Jedes Kriterium ist für die Bewertung durch eine Anzahl von Matrixpunkten, die erreicht werden können, gewichtet.
Der Förderantrag soll darstellen, wie insgesamt mindestens 100 Matrixpunkte oder mehr erreicht werden. Welche Punktzahl anerkannt wird, bewertet der Landesbeirat abschließend im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens.
Der freiformulierte Förderantrag soll sich deshalb mit den Aussagen zur Umsetzung an den Kriterienlisten orientieren. Er soll die allgemein gehaltenen Kriterien für das Vorhaben soweit möglich als Zielstellung spezifizieren und Planungsschwerpunkte nennen. Ausführungen über die jeweiligen Qualitätskriterien finden Sie u.a. hier.
Weitere Ansprechpersonen zum Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“, zur Annahme der Förderanträge und Förderberatung für Kommunen und Investorinnen bzw. Investoren usw. finden Sie hier.
Hier finden Sie aktuelle Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Förderprogramm.
Sie haben Fragen zu den Kriterien oder brauchen Unterstützung beim Ausfüllen der Anträge?
Andreas Dördelmann
Tel. 0431 / 988-3216
andreas.doerdelmann@im.landsh.de
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig‑Holstein
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel