Der mobile Gestaltungsbeirat der AIK SH kann bei der Antragstellung und im Verfahren unterstützen

KIEL. Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ unterstützt Kommunen und Investoren bei der Planung und Gestaltung von Wohngebieten, mit dem Ziel für viele Bedarfsgruppen angemessenen Wohnraum zu realisieren.

10. September 2021

An geeigneten Orten sollen gemischte und attraktive Wohnquartiere entstehen, die sich durch besondere architektonische, städtebauliche und soziale Qualitäten auszeichnen.

Für die Entwicklung leitbildbasierter Bebauungskonzepte ist die Vorbereitung und Erstellung eines Bebauungsplanes, eines Vorhaben- und Erschließungsplanes oder auf sonstige Weise verbindliche Planungskonzepte, die die im Förderprogramm genannten Qualitätskriterien berücksichtigen, erforderlich. Zur Veranschaulichung sind die Gebäude, Verkehrsflächen, Grünanlagen und sonstige Flächen in einem Gestaltungsplan darzustellen.

Diese durch Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu erbringenden Planungsleistungen sind gemäß HOAI zu honorieren. In der Regel sind für die Entwicklung hochwertiger Wohnquartiere städtebauliche Wettbewerbe gemäß RPW, das qualitätssichernde planerische Instrument.

Schon während der Antragsstellung wäre es möglich und sinnvoll eine Beratungsleistung des Mobilen Gestaltungsbeirates in Anspruch zu nehmen, um die Basis einer anspruchsvollen Planung zu schaffen, welche förderfähig wäre. Diese Leistungen wären dann bei einem positiven Bescheid des Antrags auch später noch als Beratungsleistung im Rahmen dieses Programms abrechnungsfähig.

Im weiteren Verlauf zur Beurteilung bereits vorhandener leitbildbasierter Bebauungskonzepte, die die örtlichen, planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Grundstücks darstellen, kann es dann auch wieder hilfreich sein, ein unabhängiges Beratungsgremium, wie den mobilen Gestaltungsbeirat der Architekten- und Ingenieurkammer SH zu beteiligen. Diese Vorgehensweise stellt eine attraktive Vorgehensweise im Rahmen dieses Sonderprograms dar und wäre dann auch als Planungs- und Beratungsleistungen wieder förderfähig.

Für weitere Fragen zum Einsatz eines Gestaltungsbeirates oder zur Durchführung von Planungswettbewerben stehen die Berater der AIK SH gerne zur Verfügung.